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Legal Notice


ActVisual Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Allgemeines
   
1.1 Für alle Lieferungen und Aufträge der ActVisual (Schweiz) GmbH (nachstehend: "ActVisual") gelten während der Dauer der Geschäftsverbindung ausschliesslich die vorliegenden Bedingungen, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Abrede.
1.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertrags Parteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
   
2. Angebot
  Für jedes Angebot gilt die in der Offerte aufgeführte Annahmefrist. Die Angebote sind vertraulicher Natur. Sie dürfen ohne Zustimmung der ActVisual nicht an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis gebracht werden. Bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen sind ActVisual auf Verlangen sämtliche Unterlagen zurückzuerstatten.
   
3. Preise
 

Die Preise verstehen sich - mangels anderslautender Vereinbarung - in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.
Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen bleiben ActVisual, bei erheblichen Änderungen der Rechnungsgrundlagen, jederzeit vorbehalten. Diese Veränderungen sind dem Käufer frühmöglichst mitzuteilen.

   
4. Zahlung
4.1 Die Zahlungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne irgendwelche Abzüge zu leisten.
4.2 Die Verrechnung von Forderungen der ActVisual mit Gegenforderungen des Käufers ist nur mit Zustimmung der ActVisual zulässig.
   
5. Verzug
  Hält der Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Verzugszins von 7 % zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
   
6. Lieferung und Versand
6.1 Die von der ActVisual bezeichneten Lieferfristen und Lieferdaten gelten als ungefähre Richtwerte, ActVisual versucht, die genannten Lieferfristen auch unter nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten. Teillieferungen sind zulässig.
Schadenersatzansprüche wegen möglichen Lieferverzögerungen können jedoch nicht geltend gemacht werden.
6.2 Die Versandart wird durch ActVisual gewählt. Vom Verkäufer verlangte Expresssendungen werden zusätzlich verrechnet
   
7. Mängel, Gewährleistung
7.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware binnen einer Frist von acht Tagen ab Empfang zu prüfen und der ActVisual eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gilt die Ware als genehmigt.
7.2 ActVisual hat die Wahl, die Mängel so rasch als möglich durch Nachbesserungen zu beheben oder stattdessen die mangelhafte Ware zu ersetzen.
7.3 Für später auftretende Mängel, welche nachweisbar auf einen Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, kommt die in der Offerte bzw. in der Auftragsbestätigung festgehaltene Gewährleistungsfrist zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Empfang der Ware.
7.4 ActVisual ist verpflichtet, die Ware oder Bestandteile, die nachweisbar infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Fabrikation bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar wird bzw. werden, nach ihrer Wahl kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen.
7.5 Wegen Mängeln, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, hat der Käufer keine Rechte ausser den in Ziff. 7.4 ausdrücklich genannten, ActVisual haftet dem Käufer nicht für den weiteren Schaden, welcher nicht an der Ware selbst entstanden ist.
7.6 ActVisual ist solange nicht zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verpflichtet, als der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist.
   
8. Nichterfüllung, Schlechterfüllung
8.1 Die Haftung der ActVisual für Nichterfüllung und Schlechterfüllung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und rechtswidrige Absicht.
   
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gesamte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum der ActVisual, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, zulässig ist. Lässt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber der ActVisual, sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so kann ActVisual alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen der ActVisual mitzuwirken, die diese zum Schutz ihres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle Register für Eigentumsvorbehalte zu veranlassen.
9.2 Die System-Software bleibt im Eigentum der ActVisual. Der Käufer erwirbt, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Abrede, lediglich bei Vertragsschluss das Nutzungsrecht.
   
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bremgarten AG.
10.2

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

 

 

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