| 1. |
Allgemeines |
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| 1.1 |
Für alle Lieferungen
und Aufträge der ActVisual (Schweiz) GmbH (nachstehend:
"ActVisual") gelten während der Dauer der Geschäftsverbindung
ausschliesslich die vorliegenden Bedingungen, vorbehaltlich
anderslautender schriftlicher Abrede. |
| 1.2 |
Sollte sich eine Bestimmung
dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen,
so werden die Vertrags Parteien diese Bestimmung durch eine
neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst
nahekommende Vereinbarung ersetzen. |
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| 2. |
Angebot |
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Für jedes Angebot
gilt die in der Offerte aufgeführte Annahmefrist. Die Angebote
sind vertraulicher Natur. Sie dürfen ohne Zustimmung der
ActVisual nicht an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen
zur Kenntnis gebracht werden. Bei Ausbleiben von entsprechenden
Bestellungen sind ActVisual auf Verlangen sämtliche Unterlagen
zurückzuerstatten. |
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| 3. |
Preise |
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Die Preise verstehen sich - mangels anderslautender Vereinbarung
- in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.
Preisänderungen für noch nicht ausgeführte
Lieferungen und Leistungen bleiben ActVisual, bei erheblichen
Änderungen der Rechnungsgrundlagen, jederzeit vorbehalten.
Diese Veränderungen sind dem Käufer frühmöglichst
mitzuteilen.
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| 4. |
Zahlung |
| 4.1 |
Die Zahlungen sind innert
30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne irgendwelche Abzüge
zu leisten. |
| 4.2 |
Die Verrechnung von
Forderungen der ActVisual mit Gegenforderungen des Käufers
ist nur mit Zustimmung der ActVisual zulässig. |
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| 5. |
Verzug |
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Hält der Käufer
die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, so hat er ohne Mahnung
vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Verzugszins
von 7 % zuzüglich Mahnspesen zu entrichten. |
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| 6. |
Lieferung und Versand |
| 6.1 |
Die von der ActVisual
bezeichneten Lieferfristen und Lieferdaten gelten als ungefähre
Richtwerte, ActVisual versucht, die genannten Lieferfristen
auch unter nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten.
Teillieferungen sind zulässig.
Schadenersatzansprüche wegen möglichen Lieferverzögerungen
können jedoch nicht geltend gemacht werden. |
| 6.2 |
Die Versandart wird
durch ActVisual gewählt. Vom Verkäufer verlangte Expresssendungen
werden zusätzlich verrechnet |
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| 7. |
Mängel, Gewährleistung |
| 7.1 |
Der Käufer hat
die gelieferte Ware binnen einer Frist von acht Tagen ab Empfang
zu prüfen und der ActVisual eventuelle Mängel unverzüglich
schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gilt die
Ware als genehmigt. |
| 7.2 |
ActVisual hat die Wahl,
die Mängel so rasch als möglich durch Nachbesserungen
zu beheben oder stattdessen die mangelhafte Ware zu ersetzen.
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| 7.3 |
Für später
auftretende Mängel, welche nachweisbar auf einen Material-
oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, kommt
die in der Offerte bzw. in der Auftragsbestätigung festgehaltene
Gewährleistungsfrist zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist
beginnt ab Empfang der Ware. |
| 7.4 |
ActVisual ist verpflichtet,
die Ware oder Bestandteile, die nachweisbar infolge schlechten
Materials oder fehlerhafter Fabrikation bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist
schadhaft oder unbrauchbar wird bzw. werden, nach ihrer Wahl
kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. |
| 7.5 |
Wegen Mängeln,
die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen
sind, hat der Käufer keine Rechte ausser den in Ziff. 7.4
ausdrücklich genannten, ActVisual haftet dem Käufer
nicht für den weiteren Schaden, welcher nicht an der Ware
selbst entstanden ist. |
| 7.6 |
ActVisual ist solange
nicht zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verpflichtet, als
der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist.
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| 8. |
Nichterfüllung,
Schlechterfüllung |
| 8.1 |
Die Haftung der ActVisual
für Nichterfüllung und Schlechterfüllung beschränkt
sich auf grobe Fahrlässigkeit und rechtswidrige Absicht.
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| 9. |
Eigentumsvorbehalt
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| 9.1 |
Die gesamte Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum
der ActVisual, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich
sich die Ware befindet, zulässig ist. Lässt dieses
den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber der ActVisual,
sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so kann ActVisual
alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist verpflichtet,
bei Massnahmen der ActVisual mitzuwirken, die diese zum Schutz
ihres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle Register für
Eigentumsvorbehalte zu veranlassen. |
| 9.2 |
Die System-Software
bleibt im Eigentum der ActVisual. Der Käufer erwirbt, vorbehaltlich
anderslautender schriftlicher Abrede, lediglich bei Vertragsschluss
das Nutzungsrecht. |
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| 10. |
Gerichtsstand
und anwendbares Recht |
| 10.1 |
Ausschliesslicher
Gerichtsstand ist Bremgarten AG. |
| 10.2 |
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen
Recht.
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